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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Rechtslage / Vorschrift

"Für die Erteilung von lehrplanmäßigem Schwimmunterricht innerhalb einer beaufsichtigten Schwimmstätte kann die Rettungsfähigkeit auch durch Erfüllen der Anforderungen nach dem Erlass „Schwimmen und Baden“ vom 10.03.1994, geändert durch den Erlass vom 26.02.2002 (NBl.MBWFK.Schl.H. 2002S. 143), nachgewiesen werden. Rettungsfähig nach diesem Erlass ist, wer

  • einen etwa gleichschweren Menschen mittels Kopf- oder Achselgriff 15 Meter abschleppen,
  • einen etwa fünf Kilogramm schweren Gegenstand aus drei bis fünf Meter Wassertiefe herausholen und an den Beckenrand bringen und
  • lebensrettende Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Wiederbelebung ergreifen kann."

Diese Art der Rettungsfähigkeit ist jedoch nur für den Schwimmunterricht (siehe erster Satz) ausreichend. Für andere Aktivitäten, wie z.B. Wassersport, ist dagegen entweder das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder eine sportartspezifische Rettungsfähigkeit notwendig. Genaueres kann der Quelle direkt (siehe Unten) entnommen oder bei uns erfragt werden. 

Quelle: "Lernen am anderen Ort" - Herausgeber: Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein, Brunswiker Straße 16–22, 24105 Kiel, www.schleswig-holstein.de und Unfallkasse Nord, Prävention und Arbeitsschutz, Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel, www.uk-nord.de [Hier gehts zum Dokument]

Gültigkeit / Wiederholung

Diese Rettungsfähigkeit erfordert eine regelmäßige Auffrischung durch Fortbildungen bzw. erneute Prüfung der Rettungsfähigkeit. Die Vorschrift besagt hierzu folgendes:"Die Lehrkraft oder die schulische Fachkraft muss sicherstellen, dass sie den vorgenannten Anforderungen entspricht. Deshalb soll der Nachweis der Rettungsfähigkeit spätestens alle vier Jahre erneuert werden. Wenn Zweifel an der Rettungsfähigkeit bestehen (beispielsweise bei einer auftretenden gesundheitlichen Einschränkung), muss diese Frist gegebenenfalls verkürzt werden. Umgekehrt kann die Frist auch verlängert werden, soweit sicher davon ausgegangen werden kann, dass die Lehrkraft oder die schulische Fachkraft rettungsfähig ist."

Empfehlung

Die DLRG empfiehlt, um Schwimmunterricht zu erteilen oder Schüler beim Schwimmen oder Baden zu beaufsichtigen, mindestens das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze, besser in Silber und einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs. Weiterhin wird empfohlen, diese Qualifikationen mindestens alle 3 Jahre aufzufrischen. Das passiert beim Rettungsschwimmabzeichen durch eine Wiederholung und in der Ersten Hilfe durch ein Erste-Hilfe-Training.

Angebot

Die DLRG Rendsburg bietet sowohl die Ausbildung und Prüfung aller Rettungsschwimmabzeichen, als auch Erste-Hilfe-Lehrgänge und die einzelne Abnahme der Rettungsfähigkeit an. 

Alle Termine finden Sie unten aufgeführt.

Auch eine Abnahme in ganzen Gruppen ist problemfrei möglich.

Sollten unten folgend nichts angegeben sein, so finden Zeitnah keine Abnahmen statt. Jedoch können Sie uns trotzdem jederzeit kontaktieren.

Kontakt / Fragen

Fragen oder Anmerkungen richten Sie bitte an rettungsschwimmen@rendsburg.dlrg.de
 

Achtung: alle hier gemachten Angaben gelten grundsätzlich nur für das Land Schleswig-Holstein. In anderen Ländern gibt es ggf. abweichende Vorschriften und Regelungen. Eine Prüfung und Bescheinigung dieser Vorraussetzungen kann in der Regel allerdings ebenfalls durch uns erfolgen.

Rettungsschwimmen Auffrischung / Weiterbildung (Nr.: 2021-01-RS-W )

Bronze, Silber
Status
Anmeldung nicht möglich
Zielgruppe

alle die ihr Rettungsschwimmabzeichen aktuell halten wollen oder müssen

Voraussetzungen
(einzureichen bis 14.10.2021)
  • Mindestalter: Bronze 12 Jahre, Silber 14 Jahre
  • Anerkennung der Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen nebst Ausführungsbestimmungen
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (312), nicht älter als 2 Jahre zum Ende der Veranstaltung
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG erworben werden:
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
Inhalt

Auffrischung von Rettungsschwimmabzeichen.

  • Neuerungen 
  • Wiederholung wichtiger Grundlagen
  • Wiederholung Umgang mit Rettungsgeräten

Wenn bestimmte Themen gewünscht sind, bitten wir darum Kontakt aufzunehmen. Wir werden Themenwünsche versuchen zu berücksichtigen. 

Dieser Lehrgang ist ausdrücklich nicht für die Auffrischung eines Erste-Hilfe-Kurses gedacht. Hierfür muss ein separater Lehrgang besucht werden.

Veranstalter
DLRG Rendsburg e.V.
Verwalter
DLRG Rendsburg, Fachbereich Ausbildung (Kontakt)
Veranstaltungsort
Vereinsheim DLRG Rendsburg, An der Untereider 17a, 24768 Rendsburg
Termin
23.10.21 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr - Vereinsheim DLRG Rendsburg: 24768 Rendsburg, An der Untereider 17a

Meldeschluss
16.10.2021 00:00
Teilnehmerzahl
Minimal: 5
Maximal: 18
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 4,00 € für DRSA Silber für aktive Ausbilder & aktive Mitglieder der Einsatzgruppe (Mitglieder aus anderen DLRG-Gliederungen werden als Mitglieder gewertet, wenn eine aktuell gültige Mitgliedschaft nachgewiesen werden kann und die andere Gliederung ebenso verfährt. Die Nachweispflicht hierfür liegt beim Teilnehmer. Eine Teilnahme und )
  • 3,00 € für zusätzlich pro Eintritt in die Schwimmhalle, ab dem 2. Eintritt (Mitglieder aus anderen DLRG-Gliederungen werden als Mitglieder gewertet, wenn eine aktuell gültige Mitgliedschaft nachgewiesen werden kann und die andere Gliederung ebenso verfährt. Die Nachweispflicht hierfür liegt beim Teilnehmer. Eine Teilnahme und )
  • 6,00 € für DRSA Bronze für Mitglieder (Mitglieder aus anderen DLRG-Gliederungen werden als Mitglieder gewertet, wenn eine aktuell gültige Mitgliedschaft nachgewiesen werden kann und die andere Gliederung ebenso verfährt. Die Nachweispflicht hierfür liegt beim Teilnehmer. Eine Teilnahme und )
  • 12,00 € für DRSA Bronze für NICHT-Mitglieder (Mitglieder aus anderen DLRG-Gliederungen werden als Mitglieder gewertet, wenn eine aktuell gültige Mitgliedschaft nachgewiesen werden kann und die andere Gliederung ebenso verfährt. Die Nachweispflicht hierfür liegt beim Teilnehmer. Eine Teilnahme und )
  • 8,00 € für DRSA Silber für Mitglieder (Mitglieder aus anderen DLRG-Gliederungen werden als Mitglieder gewertet, wenn eine aktuell gültige Mitgliedschaft nachgewiesen werden kann und die andere Gliederung ebenso verfährt. Die Nachweispflicht hierfür liegt beim Teilnehmer. Eine Teilnahme und )
  • 16,00 € für DRSA Silber für NICHT-Mitglieder (Mitglieder aus anderen DLRG-Gliederungen werden als Mitglieder gewertet, wenn eine aktuell gültige Mitgliedschaft nachgewiesen werden kann und die andere Gliederung ebenso verfährt. Die Nachweispflicht hierfür liegt beim Teilnehmer. Eine Teilnahme und )
  • 3,00 € für DRSA Bronze für aktive Ausbilder & aktive Mitglieder der Einsatzgruppe (Mitglieder aus anderen DLRG-Gliederungen werden als Mitglieder gewertet, wenn eine aktuell gültige Mitgliedschaft nachgewiesen werden kann und die andere Gliederung ebenso verfährt. Die Nachweispflicht hierfür liegt beim Teilnehmer. Eine Teilnahme und )
Mitzubringen sind

Zur Theorie: Schreibsachen, Getränke und etwas zu Essen, ggf. Rettungsschwimmschein / Erste-Hilfe-Bescheinigung Zur Praxis: funktionelle Badebekleidung (kein Bikini / Badeshorts), Handtuch, Badelatschen, wenn vorhanden Flossen

Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Der Lehrgang ist ausschließlich für die Fortbildung/Auffrischung vorgesehen.
Ein Ersterwerb in diesem Lehrgang ist nicht möglich. Hierfür bitte die anderen Lehrgangsangebote berücksichtigen. 

Dokumente

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